Honorar

Unser Honorar für Ihre Planungssicherheit

Honorarpauschale

Transparenz und Klarheit

gewinnermittlung

Das Honorar für unsere Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Es berücksichtigt in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades, des Umfangs der ausgeführten Tätigkeiten und der zugrunde liegenden Einkünfte die Höhe der zu berechnenden Gebühren. Eine pauschale Auskunft über die Höhe des Honorars für Beratungsleistungen ist vor Annahme eine Auftrages grundsätzlich nicht möglich.

Dennoch haben wir uns entschlossen, für die regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten Monatspauschalen zu entwickeln. In Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Umfangs zur Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Damit kennen Sie Ihre Kosten für unsere Leistungen, können im Voraus fest planen und budgetieren.

Die „Honorarüberraschung“ zur Unzeit entfällt, mit der Pauschale sind alle vereinbarten Leistungen abgegolten.

Unverbindliches Informationsgespräch

Die Erstberatung und ein informelles Gespräch zur Analyse Ihrer Situation und des Beratungsbedarfs erfolgen für Sie unverbindlich.
Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben uns kennen zu lernen und freuen uns auf Ihre Nachricht über unser Kontaktformular.